Hinweis zur Teilnahme

an den Crashkursen StPO und ZPO

Die Crashkurse StPO und ZPO sind für aktuelle HauptkursteilnehmerInnen und aktuelle AlthörerInnen des Haupt- und/oder Klausurenkurses, die diese Kurse im Zuge Ihrer Hauptkursanmeldung gebucht haben, inklusive und können ein Mal besucht werden.
 
Das wiederholte Besuchen der Kurse ist unter dem Vorbehalt freier Platzkapazitäten möglich.
 
Eine rechtzeitige vorherige Anmeldung ist auch für HauptkursteilnehmerInnen unbedingt erforderlich!Der Kurs findet drei Mal im Jahr statt, so dass Sie, sollte ein Kurs ausgebucht sein, in jedem Falle die Möglichkeit haben das prozessuale Recht im Laufe Ihres Kursjahres zu hören. 



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