Information zu unserem Jahreskursprogramm

Wie läuft der Wechsel von StrafR und ÖffR im HK?

Immer wieder werden wir von Studierenden, die sich für unseren Kurs interessieren, auf Folgendes angesprochen: Da sich in unserem Kursprogramm das Strafrecht und Öffentliches Recht ca. alle drei Monate abwechsle, habe man Angst, man bleibe dann in dem jeweiligen Rechtsgebiet „nicht richtig drin".Wir verstehen die Bedenken, dennoch gehen diese von einer Fehlvorstellung vieler Studierenden aus. 

 

Denn die abstrakten Begrifflichkeiten der Fachgebiete wie Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht bedeuten nicht, dass man durch die abstrakte Behandlung unter diesem Oberbegriff eines Fachgebiets in diesem „drinbleibt" (nebenbei bemerkt: in der juristischen Terminologie ist auch das Strafrecht Bestandteil des Öffentlichen Rechts). Tatsächlich unterscheiden sich die einzelnen Bereiche der jeweiligen Rechtsgebiete derart stark, dass man diese separat lernen und wiederholen muss. 

 

Nur als Beispiel: Wir haben im Zivilrecht (Stand 13. Juni 2023) das Bürgschaftsrecht (Fall 14 Schuldrecht BT) besprochen. Das Bürgschaftsrecht ist unabhängig vom Gewährleistungsrecht und das Gewährleistungsrecht ist wiederum losgelöst vom Sachenrecht, welches wir nach unseren Sommerferien behandeln werden. Nächste Woche besprechen wir die GoA. Für diese gilt dasselbe. Es ist also keineswegs so, dass man durch das Erlernen vom Sachenrecht im Bürgschaftsrecht oder der GoA drinbleibt. Das geht sogar so weit, dass das Immobiliarsachenrecht komplett losgelöst ist vom Mobiliarsachenrecht. Selbst wenn man das Mobiliarsachenrecht intensiv und gut gelernt hat, kann man damit keine einzige Klausur auch nur ansatzweise zufriedenstellend im Hypothekenrecht, Grundschuld- oder Vormerkungsrecht lösen. 

 

Dasselbe gilt natürlich für das Öffentliche Recht und das Strafrecht. Wenn Sie mit uns beispielsweise Europarecht lernen, wiederholen Sie dadurch nicht das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Baurecht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. 

 

Es geht letztendlich um die Problematik und Besonderheit des Jur. Staatsexamens. Denn es gibt kein Abschichten wie in der Schule, d.h. was Sie auch immer am ersten Tag im Repetitorium lernen (zum Beispiel BGB AT), müssen Sie am Tag des Examens immer noch parat haben. Deshalb muss ständig wiederholt werden, auch wenn es nicht im Kurs besprochen wird. Dazu gibt es eigene Lernmethoden, die wir aber zu Beginn mit Ihnen besprechen und wertvolle Anregungen bieten. 

 

Losgelöst davon werden durch unseren monatlichen Examensklausurenkurs mit der mündlichen Besprechung am gleichen Tag permanent alle Fachgebiete behandelt. Der wöchentliche Examensklausurenkurs mit anschließender mündlicher Besprechung ist deshalb auch der zentrale Bestandteil der Examensvorbereitung.

 

Falls Ihr Fragen dazu habt oder einfach generell Fragen zur Examensvorbereitung bestehen, zögert nicht, uns anzusprechen oder einfach im Büro anzurufen. Kommt gern zum Probehören und sprecht unsere Dozierenden gern direkt in den Kursen oder online im Chat an. Wir haben stets ein offenes Ohr, damit wir euch die optimale Examensvorbereitung so einfach wie möglich machen.

 



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