Hinweis zum Brandenburger Landesrecht
Unser Kursprogramm ist speziell an die Besonderheiten des Brandenburger Landesrechts angepasst.
Unser Kursprogramm ist speziell an die Besonderheiten des Brandenburger Landesrechts angepasst. Unser ÖffR- Team hat eigenständiges Kursmaterial erstellt.
Und das aus gutem Grund: Im Examen schreiben Sie zwei öffentlich-rechtliche Klausuren. In der Regel ist Gegenstand mindestens einer Klausur das Brandenburger Landesrecht; in der Vergangenheit kam es mitunter sogar vor, dass beide Klausuren spezifische Kenntnisse des Landesrechts abverlangten.
Dabei bestehen – was vielen so nicht bewusst ist – erhebliche Unterschiede im Kommunal-, Bau-, Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Staatshaftungsrecht zwischen Berlin und Brandenburg.
Beispiele:
Kommunalrecht
Brandenburg Kommunalverfassung (wichtigstes Kommunalrecht) §§ 1-141
Berlin Bezirksverwaltungsgesetz (wichtigstes Kommunalrecht) §§ 1-50
Baurecht u.a.
Brandenburg Im Genehmigungsverfahren müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft werden, § 67 BbgBO
Berlin Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, §§ 71, 64, 65 Bau Bln
Polizei- und Ordnungsrecht
Brandenburg Polizei: PolG | Ordnungsbehörden: OBG
Berlin Für alle Behörden: ASOG
Staatshaftungsrecht
Brandenburg DDR- Recht gilt fort
Berlin keine allgemeingültigen Regelungen
Brandenburger Studenten, die sich in ihrer Examensvorbereitung nur mit dem Berliner Landesrecht und dessen Besonderheiten befassen, bereiten sich daher teilweise am Examen vorbei.
Gehen Sie nicht fahrlässig mit Ihrem Examen und Ihren Berufschancen um!!
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Kursprogramm! Einen Brandenburger Fall finden Sie anbei.
Selbstverständlich können Sie jederzeit kostenfrei probehören.