Hinweis zum Brandenburger Landesrecht

Unser Kursprogramm ist speziell an die Besonderheiten des Brandenburger Landesrechts angepasst.

Unser Kursprogramm ist speziell an die Besonderheiten des Brandenburger Landesrechts angepasst. Unser ÖffR- Team hat  eigenständiges Kursmaterial erstellt.

Und das aus gutem Grund: Im Examen schreiben Sie zwei öffentlich-rechtliche Klausuren. In der Regel ist Gegenstand mindestens einer Klausur das Brandenburger Landesrecht; in der Vergangenheit kam es mitunter sogar vor, dass beide Klausuren spezifische Kenntnisse des Landesrechts abverlangten.

 

Dabei bestehen – was vielen so nicht bewusst ist – erhebliche Unterschiede im Kommunal-, Bau-, Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Staatshaftungsrecht zwischen Berlin und Brandenburg.

 

Beispiele:

 

Kommunalrecht

Brandenburg Kommunalverfassung (wichtigstes Kommunalrecht) §§ 1-141

Berlin Bezirksverwaltungsgesetz (wichtigstes Kommunalrecht) §§ 1-50

Baurecht u.a.

Brandenburg Im Genehmigungsverfahren müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft werden, § 67 BbgBO

Berlin Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, §§ 71, 64, 65 Bau Bln

Polizei- und Ordnungsrecht

Brandenburg Polizei: PolG | Ordnungsbehörden: OBG

Berlin Für alle Behörden: ASOG

 

Staatshaftungsrecht

Brandenburg DDR- Recht gilt fort

Berlin keine allgemeingültigen Regelungen

 

Brandenburger Studenten, die sich in ihrer Examensvorbereitung nur mit dem Berliner Landesrecht und dessen Besonderheiten befassen, bereiten sich daher teilweise am Examen vorbei.

 

Gehen Sie nicht fahrlässig mit Ihrem Examen und Ihren Berufschancen um!!

 

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Kursprogramm! Einen Brandenburger Fall finden Sie anbei.

 

Selbstverständlich können Sie jederzeit kostenfrei probehören.



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