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Der Weg zu einer effektiven Examensvorbereitung

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen unsere „Philosophie" einer effektiven Examensvorbereitung vorstellen und erläutern, wie genau wir diese mit welchem inhaltlichen Konzept umsetzen !

In erster Linie sollen Ihnen hier folgende Fragen beantwortet werden:

  • Warum überhaupt ins Rep. gehen ? (vgl. Punkt I.)
  • Was unterscheidet die Examensvorbereitung bei Hemmer von anderen Methoden ? (vgl. Punkt II., III.)

I. Die Vorteile eines guten Repetitoriums:

1. In einem guten Repetitorium erhalten Sie ein systematisches Programm aus einem Guß.

Hier reitet nicht jeder seinen eigenen Steckenpferden nach. Statt dessen werden Sie mit einem Kursprogramm konfrontiert, das von einer Vielzahl von hochqualifizierten Mitarbeitern (nahezu ausnahmslos mit bayerischer Notarsnote) erarbeitet und zu einem einheitlichen didaktischen Konzept zusammengebaut wurde, das nur auf ein Ziel - Ihr Examen - zugeschnitten ist und in das sich jeder der Dozenten einfügt. Motto: Von jedem Mitarbeiter nur das Beste.

Nur so ist es machbar, den gesamten examensrelevanten Stoff in verhältnismäßig kurzer Zeit (ein Jahr) zu vermitteln und dabei gleichzeitig die entsprechenden Übungsmöglichkeiten (Klausuren) zur Verfügung zu stellen.
Nur so ist es möglich, Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen, aus der unglaublichen Vielzahl an Lehrbüchern, Aufsätzen und Gerichtsentscheidungen die einheitliche Linie herauszuarbeiten, mit der man auch eine Klausur lösen kann, ohne zuvor im Faktenwust unterzugehen.

Maßstab für dieses didaktische Konzept sind die Vorgaben und Erfahrungen (z.B. in Prüfungsanfechtungsverfahren) im Umgang mit der alles entscheidenden Stelle: dem bayerischen Justizprüfungsamt !

Bedenken Sie die „eingeschränkte Macht" der Professoren:

Sie mögen Klausuren einreichen; was davon gestellt wird, bestimmt aber das Justizprüfungsamt, das auch sehr oft (bestimmt nicht aus Zufriedenheit mit den von den Professoren eingereichten „Exoten" !) eigene Klausuren erstellt.

Nicht einmal in der Korrektur können sie „unbewacht" ihren Steckenpferden bzw. persönlichen Mindermeinungen nachgehen: Zusätzlich korrigiert ein Praktiker (meist Referendarausbilder), der zum Ärger mancher Professoren in vielen Fällen einen bedeutenden Einfluss auf die Endnote hat. Als „Korrektiv" hat er v.a. auch die Funktion, dafür zu sorgen, dass sich der Theoretiker mit seiner individuellen Ansicht nicht einfach über die Rechtsprechung hinwegsetzen kann !

Daran wird sich auch nichts ändern: Bei allem Streit um die Reform der Juristenausbildung waren sich alle beteiligten Kreise (außer den Professoren) zumindest über eines einig: Ein (reines) „Uni-Examen" kann, darf und wird es nicht geben ! Die riesige Spanne, die sich jetzt schon im Verhältnis Universität und späterer praktischer Arbeit auftut, würde noch größer werden. Der Berufsanfänger würde nicht - wie jetzt - zu den zweifellos vorhandenen und notwendigen Fähigkeiten (hat er die von der Uni?) noch viel dazuzulernen haben, sondern er würde - ähnlich, wie man es den BWLern nachsagt - beim Berufsstart praktisch völlig bei Null beginnen. Er könnte sich wohl meist als perfekt ausgebildeten Rechtsgeschichtler und Rechtsphilosophen ansehen.

2. In einem guten Repetitorium erhalten Sie einen didaktisch optimal aufgezogenen Unterricht.

Die bekannte Meinung der Professoren (natürlich nicht derjenigen, die früher selbst Hemmer-Kursleiter waren) ist immer noch: Hier der juristische Überflieger an der Uni, dort der abgehalfterte Anwalt, der - nahezu betrugsgleich - in schöne Worte eingekleidete heiße Luft als vermeintliche Examensvorbereitung anbietet.

Richtig ist: Ein Fünf-oder Sechs-Punkte-Jurist wird nie in der Lage sein, auf dem Niveau zu arbeiten, das ein bayerisches Examen den Prüflingen abverlangt. Statt dessen ist es unverzichtbar, dass der Dozent praktisch „über dem Fall steht", ihn selbst problemlos mit allen Verästelungen beherrscht und den dogmatischen Hintergrund verstanden hat. Andernfalls könnte er nie die zwangsläufig entstehenden (und didaktisch wichtigen) Diskussionen um das „wie wäre es wenn" oder „wäre es vertretbar, den Fall so zu lösen, wie ich das wollte ...." in die richtigen Bahnen lenken. Wenn ein Fünf-Punkte-Kursleiter einen Fall beherrscht, kann es eigentlich nur eine Folgerung geben: Der Fall selbst kann dann wohl kaum das Niveau eines typischen bayerischen Examensfalles haben !

Bei Hemmer können Sie sich darauf verlassen, dass die „Erstselektion" aller potentiellen Kursleiter im Hinblick auf ihre Fachkompetenz in einem Ausleseverfahren erfolgt, mit dessen Härte wohl nur die bayerische Notarkammer mithalten kann.

Genauso wichtig aber ist das zweite Auswahlkriterium: Der Kursleiter muss unverzichtbar die rhetorischen und didaktischen Fähigkeit haben, sein Wissen optimal zu vermitteln. Er muss die „tote Materie" mit seinem persönlichen Stil sprichwörtlich zum Leben erwecken. Er darf die komplizierten, aber dennoch examensrelevanten Dinge nicht - wie es teilweise geschieht - durch Weglassen oder „Übervereinfachen" praktisch verstümmeln, muss diese aber so plastisch wie irgendwie möglich darstellen, damit auch die schwächeren Teilnehmer sie verstehen können.

Bei Hemmer können Sie sich darauf verlassen, dass die Kursleiter auch in dieser Hinsicht einem knallharten Ausleseprozess unterzogen sind. Allenfalls jeder fünfte „kommt durch".

Wichtig: Bei der Entscheidung zwischen den verschiedenen Reps., aber auch bei der Frage, ob das Uni-Rep. ausreicht, sollten Sie sich in jedem Fall alle (!!!) Dozenten genauer „anschauen". Lassen Sie sich keinen „Showkursleiter" vorführen, den Sie dann nur zu 10 Prozent zu Gesicht bekommen. Kann einer nichts vermitteln, so fehlt Ihnen regelmäßig schon ein entscheidender Puzzlestein im Gesamtgefüge der Examensvorbereitung. Das gilt auch und gerade für das Uni-Rep.: Ein oder zwei motivierte Professoren allein machen noch keine Rundumvorbereitung für Ihr Examen aus ! 

Insoweit möchten wir Sie in jedem Fall zu einem ausführlichen Probehören bei unseren Kursleitern einladen.
 

II. Ansatzpunkte / Grundüberlegung der „Hemmer-Methode":


Grundidee der Gründung des Hemmer-Repetitoriums war das „falsche Lernen" und die Entwicklung eines Konzepts, wie man es besser machen kann.

Hierzu möchten wir Ihnen anhand eines wissenschaftlichen Aufsatzes über sog. „Träges Wissen" (PSYCHOLOGIE HEUTE, Sept. 1993, S. 64 ff.) kurz die Fehler erläutern, welche – dies zeigte wiederum kürzlich erst die inzwischen heiß diskutierte PISA-Studie – schon von Generationen von Schülern und Studenten gemacht wurden und wohl weiterhin auch in der Zukunft gemacht werden.

Die Feststellungen der Wissenschaftler aus ihren Versuchen:

Eine Gruppe BWL-Studenten und eine Gruppe Lehramtsstudenten treten beim Lösen einer BWL-Aufgabe gegeneinander an.

Den Lehramtsstudenten fehlt jegliches Fachwissen, sie kommen aber aufgrund logischen Denkens zumindest teilweise zu richtigen Ergebnissen.
Die BWLer wissen viel und versuchen alles anzubringen. Ihnen fehlt aber die Fähigkeit, ihr Detailwissen zu ordnen und zu systematisieren, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen. Sie erleiden den berühmten „Informationsinfarkt".
Auf Jura übertragen heißt das:
Die Art und Weise, wie die BWLer in diesem Beispiel arbeiteten, kann in Jura erst recht nicht vernünftig sein: Man wird vom Repetitor zugeschüttet mit hunderten von Theorien und fremden Meinungen („Kübelprinzip": sauf oder stirb), die man sich dann letztlich ohnehin allenfalls bruchstückhaft merken kann, statt das eigene Denk- und Abstraktionsvermögen aktiv zu trainieren.

Kommt in der Prüfung dann - wie üblich - der tatsächlich oder vermeintlich „unbekannte Fall", so fehlt es völlig an der Arbeitstechnik, weil man „gelernt" hat, sich auf fremde Gedanken zu verlassen. Heraus kommt die berüchtigte „Herr Lehrer, ich weiß was-Methode"; der Prüfling löst die Problematik, von der er einmal etwas gehört hat und die so ähnlich aussieht, wie die konkret gestellt Aufgabe, er löst den berühmten „so ähnlichen Fall". Das Ergebnis ist viel schlechter, als wenn man sich auf das eigene (natürlich dafür entsprechend geschulte !) logische Denkvermögen verlassen hätte. - Der absolute Hauptgrund für hohe Durchfallquoten !

Bereitet man sich auf diese Weise auf das Examen vor, so hat man die eigene Festplatte vollgestopft mit Informationen, beherrscht aber nicht die nötigen Befehle, um diese Informationen im richtigen Moment abzurufen.

Anders herum (die „Lehrer-Variante" aus dem Beispiel) geht es aber natürlich auch nicht: Ohne solide Kenntnisse der „Grundstruktur" kommt man in Jura auch nicht weit; dazu gibt es letztlich doch zu viele wichtige Prämissen für die Lösung von Fällen, die man nicht unmittelbar dem Gesetz entnehmen kann, weil sie erst von der Wissenschaft entwickelt wurden.
Folgerung der Wissenschaftler für ein effektives Lernen bzw. Training für eine Prüfung:
Notwendig ist ein „Lernen an komplexen, authentischen Problemen" , „die zunächst noch einer Problemdefinition bedürfen (problemorientiertes Lernen)". Der Student muss zunächst erst lernen, das Problem herauszuarbeiten, selbst zu erkennen.

Antwort der „Hemmer-Methode": Dies kann man nur am „Großen Fall" trainieren. Was sollte man an einem mundgerechten Fünfzeiler, in dem der V nach Sachverhalt „eine Sache verkauft und übereignet" (!!!) noch an Problemen erarbeiten ??

„Prinzip der Artikulation der eigenen Lern- und Problemlöseprozesse".

Antwort der „Hemmer-Methode": Nicht der Dozent trägt dem staunenden Publikum („interessant, was es da alles gibt") eine „perfekte" Lösung vor, sondern sie entsteht Schritt für Schritt durch Bündelung der Ideen der Kursteilnehmer. Der Kursleiter lenkt die Diskussion in die richtige Richtung.

„Prinzip der multiplen Perspektive": Die (selben) Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in verschiedenen Kontexten und unterschiedlichen Zielsetzungen gelernt und angewendet werden. „Abträgliche Übervereinfachungen" (!!) müssen vermieden werden.

Antwort der „Hemmer-Methode": Die wirklich wichtigen Problemkreise tauchen im Laufe des Kurses in vielen verschiedenen Varianten auf. Der „Aha-Effekt" besteht darin, dass der Student irgendwann bemerkt, dass es trotz der Vielzahl unterschiedlicher Einzelfragen doch irgendwie immer wieder um sehr ähnliche Prüfungsabläufe geht (die man - so ganz nebenbei - durch die vielfache Wiederholung nach einiger Zeit mühelos beherrscht).
III. Konkrete Umsetzung dieser Erkenntnisse im Kurs:

1. Hauptkurs:

Mit dem Hauptkurs wird der komplette examensrelevante Stoff der sieben Pflichtklausuren abgehandelt (siehe Kursplan).

Im Vordergrund steht dabei aber das permanente Training der Arbeitsmethode: Analyse des Klausursachverhaltes, Gestaltung der rechtlichen Vorüberlegungen, Ordnung des Aufbaus, taktische Fragen und Diskussion des Schreibstils.

Der Kursleiter versteht sich nicht als bloß Vortragender, dessen Wissen dann wie bei einer „semipermeablen Membran" auf die Anwesenden übergehen würde. Vielmehr geht es darum, dass er seine Arbeit darauf konzentriert, die Erarbeitung der Lösung durch die Kursteilnehmer selbst mit Ratschlägen, Hinweisen, Hilfestellungen etc. zu unterstützen (eine viel anstrengendere Tätigkeit!). Es wird also - wenn auch zunächst mit Hilfestellung - ein ganzes Jahr lang genau die Situation simuliert, wie man sie später im Examen vorfinden wird. Das Herangehen an den Fall, das Lösen einer praktischen Aufgabe wird in seinen arbeitstechnischen Anforderungen durch x-fache Übung gleichsam automatisiert.

Ganz nebenbei - das versteht sich von selbst - werden die unverzichtbaren Definitionen, Aufbauschemata und ähnliches regelrecht „eingetrommelt".

Das besondere gerade bei Hemmer ist dabei v.a.:

a. „Lernen am Großen Fall".


Neben einer ganzen Reihe kleinerer Grundfälle, die es - entgegen aller Gerüchte - durchaus auch bei Hemmer gibt, besteht der unverzichtbare Kern der Vorbereitung darin, anhand von authentischen Examensfällen oder solchen, die es jederzeit werden könnten, den Umgang mit einem langen Sachverhalt zu trainieren.

Hier geht es v.a. darum, dass es in der Klausur meist viel schwieriger ist, ein Problem im Fall überhaupt zu bemerken, als es dann zumindest vertretbar zu lösen. Oder: Haben Sie nicht schon einmal die Situation erlebt, dass Sie sich bei Rückgabe der Klausur dachten: „Ach das haben die gewollt. Das hätte ich schon gekonnt, wenn ich es nur geahnt hätte, dass es darum geht. ...". - Dieses Gespür, zu erkennen, worum es dem Aufgabensteller wirklich geht, lässt sich ausschließlich mit großen authentischen Fällen trainieren.

Weiterhin lässt sich aber auch nur mit solchen „Großen Fällen" die Realität des typisch bayerischen Examensfalles darstellen: Typisch für Bayern ist es nämlich gerade, dass nicht die reine Kaufrechts- oder die reine Sachenrechtsklausur kommt. Viel häufiger werden Fälle gestellt, in denen der Aufgabensteller einen „Rundumschlag" landet: Mit einer Verbindung von BGB/AT und Schuldrecht/AT führt er ins VerbrKrG und von dort wieder ins Dienstvertragsrecht, um am Schluss die prozessuale Umsetzung des Problems in einer zwangsvollstreckungsrechtlichen Klage anzuschneiden.

In solchen - für Bayern typischen - Situationen stößt zwangsläufig jeder an seine Grenzen, der in der Examensvorbereitung mit kleinen „mundgerechten Fallhäppchen" versucht, sein Denken feinsortiert in Schubladen einzuordnen statt problemübergreifend gerade die Wechselwirkungen zwischen den Problemkreisen zu erfassen.

b. Lenkung der unverzichtbaren Eigenarbeit des Teilnehmers:


Wer nur konsumiert, wird sich am Schluss kaum etwas merken können. Nur wer sein „träges Wissen" ständig aktiviert, dem wird es im Examen auch präsent zur Verfügung stehen.

Daher berieseln wir unsere Teilnehmer nicht drei oder gar vier Tage die Woche, sondern haben das Konzept so „getimt", dass der Kurs zwar nur an zwei Tagen die Woche stattfindet, der Teilnehmer aber ausreichend eingedeckt ist, um den Rest der Woche mit effektiver Eigenarbeit zu gestalten. Natürlich überlassen wir dies nicht dem Zufallsprinzip, mit was sich der Teilnehmer gerade beschäftigen sollte. Bei uns läuft dies auch nicht nach dem Motto: „Lesen Sie mal schnell das Erbrechtsskript" ...

Vielmehr bietet Hemmer Ihnen ein exakt ausgetüfteltes Konzept, mit dem Sie ihre häusliche Vor- und Nacharbeit (allein oder - besser noch - in der Arbeitsgruppe) genau einteilen können. Mit den Falllösungen bekommen Sie Wiederholungsfragen, Vertiefungsfragen und zusätzliche Arbeitsanleitungen auf korrespondierende Kapitel in den Skripten bzw. examensrelevante Urteile, im übrigen werden zahlreichen Ratschläge für die Vorbereitung der jeweiligen Fälle erteilt. Auf diese Weise werden unsere Skripten systematisch in den Kurs integriert: Wir besprechen einen oder zwei typische Fälle des Themengebiets im Kurs selbst, vorherige, wie die drei denkbaren anderen Varianten laufen würden können, wird Ihnen selbst deutlich, wenn Sie den konkreten Fall mit den zu ihm zusätzlich gestellten Aufgaben ergänzen.
Wenn Sie sich an dieses Konzept halten, dann können Sie sicher sein,dass Sie praktisch alles, was von Bedeutung sein könnte, zumindest in den wesentlichen Grundfragen im Kurs und zuhause in Eigenarbeit behandelt haben, Sie vor allem aber auch mit den wirklich wichtigen Dinge so häufig konfrontiert worden sind, dass Sie sich in ihr Gedächtnis regelrecht „einfressen". (Oder, Hand aufs Herz: Haben Sie ein solches Gedächtnis, dass Sie sich alles Wichtige, was Sie lesen, beim ersten Mal auf Dauer einprägen können ?)
Ihre Zeit dabei so effektiv eingesetzt wird, dass Sie trotz aller Arbeit nicht gezwungen sein werden, ein oder eineinhalb Jahr wie ein Mönch oder eine Nonne zu leben !

2. Klausurenkurs:

Ergänzt wird dieses Konzept durch unseren Klausurenkurs, in dem Ihnen einmal wöchentlich eine examenstypische Klausur gestellt wird, um die technischen Fertigkeiten und die Klausurtaktik zu trainieren.

Wichtig: Sog. „kursbegleitende" Klausuren stellen wir ganz bewusst nur in Ausnahmefällen.

Zahlreiche Versuche haben gezeigt, dass dies zwar von manchen Teilnehmern zunächst als positiv empfunden wird. In Wirklichkeit aber handelt es sich um einen didaktisch unsinnigen und damit unseriösen reinen „Marketinggag".

Die Wirkung ist nämlich fatal: Die Klausuren gleiten ab in das sinnlose Abspulen des gerade Gelernten. Sie lösen sich von dem, was im konkreten Fall wirklich relevant ist, gehen auf dessen wirkliche Schwerpunkte kaum mehr ein. Und selbst wenn die unter diesen Umständen geschriebene Note tatsächlich einmal erfreulich gewesen sein sollte, bleibt immer noch ein Problem: Wer stellt Ihnen die Klausur im Examen dann „kursbegleitend" ?!?!

Didaktisch am effektivsten ist immer der (tatsächlich oder vermeintlich) unbekannte Fall, denn er zwingt Sie dazu, ganz eng am Gesetzestext und mit präzisem Aufbau Problem auf Problem mit eigenen Argumenten anzugehen.

Wenn (!) Sie aber genau dies zuvor ausreichend trainiert haben, so werden Sie später - wie viele vor Ihnen - mehr oder weniger überrascht feststellen, dass der Ihnen zunächst völlig unangenehme Fall letztlich vielleicht ihre beste Examensklausur war ........



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