Hier finden Sie Erfahrungsberichte ehemaliger hemmer-Kursteilnehmender:


N.N.:
  • Sehr geehrte Frau Dr. Ronneberg, zwei Monate vor dem Examen haben ich noch Ihren Crashkurs in den Zivilrecht-Nebengebieten besucht. Im Examen lief tatsächlich (zweimal!) Arbeitsrecht - beides Konstellationen, die sowohl im Hauptkurs, als auch im Crashkurs ausführlich besprochen wurden. Dem noch am Ende des Crashkurses besprochenen Aufhebungsvertrag habe ich wohl die wahnsinnigen 15 Punkte zu verdanken, dem innerbetrieblichen Schadensausgleich die 10 Punkte. Sie können sich nicht vorstellen, wie ich mich gefreut habe, als ich die Arbeitsrecht-Sachverhalte gesehen habe. Zwei Tage vor dem Examen habe ich noch voller Nervosität im Strafrecht-Crashkurs bei Ihnen gesessen. Die wiederholten „klassischen" Probleme im Diebstahl, Betrug und in der Hehlerei haben mich zu nie erwarteten 10 Punkten gebracht. Danke für Ihren tollen Unterricht und Ihre herzliche Art!

 

  • Sehr geehrter Herr Clobes, wenn Sie uns eines nicht oft genug predigen konnten, dann war es, wie wichtig es ist, den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter mit allen seinen Definitionen perfekt beherrschen zu können. Zum Glück habe ich mir dies zu Herzen genommen. Der VZD lief tatsächlich in zwei Klausuren. Weiterhin habe ich das ganze Repetitorium mit Ihrem am Anfang vorgestellten Wiederholungs-/Lernplan gelernt. Dies, sowie die regelmäßige Teilnahme am Hemmer-Klausurenkurs, werden wohl ausschlaggebend für 5 zweistellige Klausurergebnisse sein. Ich danke Ihnen für Ihren guten Unterricht und die vielen Tipps. 

 

  • Lieber Alex, du hast mit uns Deliktsrecht und GoA gemacht. Deine Erklärungen und Folien zur Tierhalterhaftung, zum Eingriff in das Recht in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und zur GoA (alles Themen, mit denen ich mich vor dem Rep kaum beschäftigt habe) haben mich zu zweistelligen Klausurergebnissen gebracht. Dankeschön!

 

  • Sehr geehrter Herr Dr. Kübbeler, in der ersten Klausur im Öffentlichen Recht musste ich eine Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Zusicherung einer Baugenehmigung prüfen. Dabei hatte ich Ihre Übersicht zu den Besonderheiten in der Zulässigkeit bei Klagen wegen § 48 VwVfG, ihr vorgestelltes Prüfungsschema des § 48 VwVfG und das Schema zur Baugenehmigung im Knopf. Trotz wahnsinnig vieler Inzidenzprüfungen habe ich es wohl doch geschafft alle Prüfungen schematisch zu verknüpfen und wahnsinnige 13 Punkte zu erreichen. Staatsorganisationrecht war leider mein Endgegner und mein einziges einstelliges Klausurergebnis. Wenn ich eines aus Ihren Einheiten mitgenommen habe, dann ist es der strukturierte Aufbau in der Prüfung im öffentlichen Recht. Vielen Dank!

J.L.: Ich habe den staatlichen Teil des 1. Staatsexamens inzwischen hinter mich gebracht mit 12,4 Punkten. In der Strafrechtsklausur hatte ich 17 Punkte und für die mündliche Prüfung bekam ich 15 Punkte.
An dieser Stelle wollte ich mich bei Ihnen noch einmal ganz herzlich bedanken. Durch Sie [Frau Dr. Ronneberg] habe ich Strafrecht von Grund auf nochmal neu gelernt und viele Zusammenhänge und Probleme verstanden, die ich vorher eher einfach auswendig gelernt habe. Ihre Art, Probleme zu erklären, aber auch uns Studierende immer wieder zu motivieren, sich gleichzeitig auch ins uns hineinversetzen zu können, war ein echter Gewinn. Sicherlich hätte ich diese Noten ohne eine so gute Repetentin nicht erreicht.



P.M.: Ich war bis März in eurem Online Hauptkurs und habe am Freitag meine mündliche Prüfung hinter mich gebracht. Es ist insgesamt wirklich „gut" gelaufen, sodass ich mich noch einmal für die Top Vorbereitung bedanken wollte. Vielleicht sehen wir uns vor dem 2. Examen nochmal!
V.H.: Liebe Frau Ronneberg, In den 1 1/2 Jahren, in denen ich den Klausurenkurs bzw. den Hauptkurs besucht habe, durfte ich sowohl inhaltlich als auch klausurtaktisch vieles von Ihnen lernen und habe - soweit man das in einer Examensvorbereitung behaupten kann - immer mehr Freude an der Materie entwickelt. Ohne Ihren Unterricht in den Nebengebieten sowie Ihre Tipps zur richtigen Herangehensweise an Klausuren, hätte ich dieses Ergebnis wahrscheinlich nicht erreicht. Dafür vielen Dank!!

B.K. zum Crashkurs BGB im Überblick bei RA Clobes: 

"Ich wollte mich nochmals ganz herzlich für das absolute Lieblingsbuch/Skript von Ihnen bedanken. Es ist mit Abstand die beste und sehr angenehm zu lesende Lektüre."


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