FAQ München

Das wird immer wieder behauptet. Nein! Alle Repetitorinnen und Repetitoren sind langjährig im Hauptberuf auf diesem Gebiet tätig. Wer an vier Tagen in der Woche Unterricht macht, kann gar nicht viel mehr nebenbei machen. Wir sind zwar alle als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zugelassen, machen im Wesentlichen nebenbei aber nur Prüfungsanfechtungen, was sehr lehrreich ist.
Bei hemmer können Sie zweimal im Jahr in einen neu beginnenden Kurs einsteigen. Alle sind dann auf einem Niveau. Man ist nicht mit Kursteilnehmenden zusammen, die bereits ein halbes Jahr gehört haben und auf einem ganz anderen Niveau sind.
Selbstverständlich decken wir den ganzen Prüfungsstoff ab! Das kann man aus unserem Kursplan ersehen. Das Europarecht wird in Zusatzterminen online kostenfrei angeboten, da wir das Ö-Rechtskursprogramm nach Einführung des Europarechts als Prüfungsstoff nicht kürzen wollten.
Ein spezielles Einführungsskript vor der Einheit ist kontraproduktiv, da man die Problemfelder des Falles ja vorwegnimmt. Sie sind dann ja bekannt!
Wenn Sie vor der Besprechung z.B. eines Falles mit Schwerpunkt c.i.c. einen Lernbogen dazu erhalten, ist doch klar, dass im Fall die c.i.c. das Problem ist. Das wichtigste ist aber, die Problemkreise des Falles erst einmal zu erkennen. „Problem erkannt, Gefahr gebannt!" Diese sind häufig versteckt! Und dieses Entdecken muss geschult werden.
Das Kursprogramm ist seit über 40 Jahren immer ausreichend gewesen. Das zeigen die hervorragenden Ergebnisse unserer Teilnehmenden! Alle Kursteilnehmenden erhalten gedruckte Sachverhalte und ausformulierte (Muster-) Falllösungen, die so formuliert sind, wie es in der Examensklausur auch geschrieben werden muss.
Mit der integrierten hemmer-Lernapp kann man die Fälle des Hauptkurses anhand der Wiederholungsfragen wiederholen und mit den Vertiefungsfragen vertiefen.
Die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen werden darüber hinaus auch ausgedruckt mit Lösungen ausgehändigt.
Fallbegleitend sollten Sie die kostenfrei integrierten Sätze „Überblickskarteikarten Zivilrecht, Strafrecht und Ö-Recht" durcharbeiten, auf die wird in den Fällen verwiesen! Das sind insgesamt über 700 Schemata mit jeweiligem Einordnungswissen! Sie erklären die jeweiligen Problemkreise des Falles. Hier gibt es eine Leseprobe der Überblickskarteikarten.
Um dem Vergessen entgegenzuwirken, haben wir eine Wiederholungsmappe für Sie, die Sie zu regelmäßigem Wiederholen des Lernstoffs anleitet. Damit ist die Woche ausgefüllt.
Auf die Skripte des hemmer/Wüst Verlages wird in den Fällen nur verwiesen, damit diejenigen, die sie bereits haben, dort nachlesen könnten. Das oder gar ein Kauf ist aber grds. nicht notwendig, da Fälle, App und Überblickskarteikarten ausreichend sind. Die bereits vorhandenen Bücher und die 12 Skripte, die bei uns kostenlos integriert sind, kann man als eigene kleine Bibliothek nutzen, wenn mal wirklich etwas unklar geblieben sein sollte.
Das wird bei uns nicht angeboten, da es zusätzlich zum normalen Unterricht dreimal in der Woche nicht sinnvoll ist, noch einmal zusätzliche (drei!) Termine wahrzunehmen. Das geht gar nicht. Die Zeit fehlt einem dann zum Nacharbeiten der aktuellen Fälle!
Nach Ablauf des Kurses bieten wir aber eine Wiederholung des Kurses zum Wiederholerpreis an, in dem auch der Klausurenkurs integriert ist. Gerne auch in einem halben Jahr mit Doppelbelegung.
Außerdem bedeutet eine solche Möglichkeit auch, dass sich die Teilnehmerzahl bis um das Doppelte erhöhen und dass mit Fortgeschrittenen zusammen der Kurs stattfinden würde, die ein höheres Niveau mit ganz anderen Fragen haben, was zu Lasten der neuen Teilnehmenden ginge.
Die Klausuren im Klausurenkurs, der im Hauptkurs kostenfrei integriert ist, sind gerade nicht an den Lernstoff angepasst! Wir halten das nicht für sinnvoll!
Das führt zum Selbstbetrug, da man selbstverständlich das, was man gerade durchgenommen hat, auch kann. Man wird dann mit der guten Note in falsche Sicherheit gebracht!
Man muss möglichst oft am unbekannten Fall trainieren. Die Auseinandersetzung mit unbekannten examenstypischen Fällen ist das einzig Richtige. Nur dann ist das Examen die Fortsetzung der Ausbildung. Das hat sich in den über 40 Jahren hemmer auch bestens bewährt!
Es macht gar nichts, wenn man am Anfang nicht alle Klausuren schon schreiben kann, aber mindestens zwei Stunden Lesen und Gliederungsversuch sollte sein (Kampf mit der Klausur). Die Besprechung bringt dann allen den Gewinn.
Bei uns gibt es wöchentlich 1 Klausur und nicht 3! 3 Klausuren lassen sich wöchentlich gar nicht bewältigen, es gehen dann insgesamt mind. 15 Stunden Schreibzeit für die wichtige Nacharbeit des wöchentlichen Kursmaterials verloren! Eigentlich noch mehr, da man ja nach 5 Stunden Klausur erstmal k.o. ist. Und nacharbeiten muss man die Lösungen der Klausuren ja auch noch!
50 Klausuren im Kursjahr reichen! Wer wirklich noch mehr machen will, kann ja die Uniklausuren im dortigen Klausurenkurs mitschreiben, die werden, wie bei uns auch, auch besprochen. Bei unserem größeren Mitbewerber gibt es zwar das Angebot 3 Klausuren pro Woche zu schreiben, aber keine Besprechung. Trial and Error findet nicht statt.
Ein Probeexamen bieten wir nicht an, da das Probeexamen ja an der Uni zweimal im Jahr mit Originalklausuren aus vergangenen Examensterminen läuft. Das ist doch ein gutes Angebot!
Bei der Konkurrenz gehen so mindestens 4-5 Wochen der Unterrichtszeit verloren, da deren Probeexamen statt des normalen Unterrichts stattfindet! Gut für die Kursleitenden, da das Probeexamen immer vor den Ferien stattfindet. So kann man sich die Ferien auch verlängern 😉. Und dann gibt es wie in der Schule noch Herbstferien / Faschingsferien. Konsequenz ist, dass z.B. für BGB-AT und SchR-AT nur 2 Monate Zeit ist, bei uns werden dafür mind. 4 Monate veranschlagt, da es mit die wichtigsten Gebiete sind.
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